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LSG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 01.07.2021

L 19 AS 404/21 B

Normen:
RVG § 14 Abs. 1 S. 1
RVG-VV Nr. 1008
RVG-VV Nr. 3102
SGB II § 31 Abs. 2 Nr. 4

Auf die Beschwerde des Erinnerungsgegners wird der Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 11.02.2021 geändert. Die Vergütung der Erinnerungsführerin aus der Staatskasse wird auf 727,20 € festgesetzt. Der Senat [...]
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