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LSG Hessen - Entscheidung vom 12.05.2021

L 6 SF 21/19 EK AS

Normen:
§ 198 Abs 2 GKG
GKG § 198 Abs. 2
GVG § 198 Abs. 1 S. 1-2
GVG § 198 Abs. 2 S. 1-4
GVG § 198 Abs. 3 S. 1 und S. 2 Hs. 1
GVG § 198 Abs. 4 S. 1 und S. 3 Hs. 2
GVG § 198 Abs. 5 S. 1-2
GVG § 198 Abs. 6 Nr. 1
SGG § 202 S. 2
GG Art. 2 Abs. 1
GG Art. 19 Abs. 4
GG Art. 20 Abs. 3
EMRK Art. 6 Abs. 1 S. 1
EMRK Art. 13

I. Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger wegen überlanger Dauer des vor dem Sozialgericht Kassel unter dem Aktenzeichen S 6 AS 279/16 geführten Verfahrens eine Entschädigung in Höhe von 220 Euro zzgl. Zinsen in Höhe [...]
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