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LSG Baden-Württemberg - Entscheidung vom 30.03.2021

L 11 KR 2846/19

Normen:
SGB 5 § 109
SGB V § 109
SGB V § 13 Abs. 2
SGB V § 13 Abs. 3
SGB V § 39 Abs. 1 S. 2
SGB V § 109 Abs. 4 S. 3
SGB V a.F. § 275 Abs. 1 Nr. 1
SGB V a.F. § 275 Abs. 1c S. 1-2 und S. 4
KHEntgG § 7 S. 1 Nr. 1
KHEntgG § 9 Abs. 1 S. 1
KHEntgG § 11
KHG

Fundstellen:
NZS 2021, 606

Die Berufung der Beklagten gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Stuttgart vom 23.07.2019 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. Der Streitwert für das [...]
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