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LSG Baden-Württemberg - Entscheidung vom 17.02.2021

L 11 KR 3869/20 ER-B

Normen:
SGG § 86b
SGB V § 31 Abs. 6
SGG § 86b
SGB V § 31 Abs. 6
SGB V § 13 Abs. 3 S. 1
SGB V § 27 Abs. 1 S. 1 und S. 2 Nr. 3
SGB V § 31 Abs. 6 S. 1 Nr. 1 Buchst. b) und S. 2
SGG § 86b Abs. 2 S. 2 und S. 4
ZPO § 294 Abs. 1
ZPO § 920 Abs. 2

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Mannheim vom 30.10.2020 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten. Die Gewährung von [...]
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