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LAG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 16.03.2021

8 Sa 235/20

Normen:
ArbZG § 6 Abs. 5
BGB § 305 Abs. 1 S. 1
BGB § 310 Abs. 3 Nr. 2
BUrlG § 11 Abs. 1
EFZG § 4 Abs. 1
GG Art. 3 Abs. 1
ZPO § 256 Abs. 1
ZPO § 256 Abs. 2
ZPO § 287 Abs. 2
ArbZG § 6 Abs. 5
BGB § 305 Abs. 1 S. 1
BGB § 310 Abs. 3 Nr. 2
BUrlG § 11 Abs. 1
EFZG § 4 Abs. 1
GG Art. 3 Abs. 1
ZPO § 256 Abs. 1
ZPO § 256 Abs. 2
ZPO § 287 Abs. 2
ZPO § 259
ZPO § 97 Abs. 1

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 24. Juni 2020 - 2 Ca 1764/19 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Die Parteien streiten um die Zahlung [...]
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