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BayObLG - Entscheidung vom 26.10.2021

101 AR 148/21

Normen:
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6
ZPO § 281

Örtlich zuständig ist das Landgericht Kempten (Allgäu). I. Die Klägerin, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Stuttgart, ging durch formwechselnde Umwandlung aus einer Aktiengesellschaft mit Sitz in [...]
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