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BayObLG - Entscheidung vom 23.09.2021

102 AR 15/21

Normen:
ZPO § 261 Abs. 3 Nr. 2
ZPO § 281 Abs. 2 S. 4

Sachlich zuständig ist das Landgericht München I. I. Der Kläger hat mit Mahnbescheid vom 20. März 2020 gegen die Beklagte Provisionsansprüche i. H. v. insgesamt 73.970,40 € sowie einen Anspruch auf Anwaltsvergütung für [...]
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