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BayObLG - Entscheidung vom 29.03.2021

101 AR 16/21

Normen:
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3
ZPO § 60

Als örtlich zuständiges Gericht wird das Landgericht Dortmund bestimmt. I. Mit ihrer zum Landgericht Traunstein erhobenen Klage machen die Eheleute K. Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit zwei Beteiligungen an [...]
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