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BayObLG - Entscheidung vom 11.05.2021

102 AR 65/21

Normen:
FamFG § 113 Abs. 1 S. 2
FamFG § 5
GVG § 17a Abs. 2
GVG § 17a Abs. 6

Fundstellen:
FamRZ 2021, 1557

1. Das Bayerische Oberste Landesgericht ist für die Bestimmung des im Betreuungsverfahren zuständigen Gerichts nicht zuständig. 2. Das Bestimmungsverfahren wird gemäß § 17a Abs. 2 , Abs. 6 GVG an das Oberlandesgericht [...]
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