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VGH Bayern - Entscheidung vom 30.03.2020

20 CS 20.611

Normen:
VwGO § 146 Abs. 1
IfSG § 28 Abs. 1 S. 1
Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 16. März 2020
VwGO § 146 Abs. 1
IfSG § 28 Abs. 1 S. 1
Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 16.03.2020
IfSG § 28 Abs. 1 S. 1
BSeuchG § 34
GG Art. 3 Abs. 1
GG Art. 12 Abs. 1

Fundstellen:
MietRB 2020, 136
NJW 2020, 1240
NVwZ 2020, 632
NZM 2020, 838

I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 20. März 2020 wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 2.960,00 EUR festgesetzt. [...]
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