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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 16.04.2020

11 S 25/20

Normen:
VwGO § 53 Abs. 3
VwGO § 53 Abs. 1 Nr. 3
VwGO § 52 Nr. 3
VwGO § 52 Nr. 5
AufenthG § 85a
VwGO § 53 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 Nr. 3
VwGO § 53 Abs. 3
VwGO § 53 Abs. 1 Nr. 3
VwGO § 52 Nr. 3 und Nr. 5
AufenthG § 85a
AufenthG § 85a Abs. 1 S. 2

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