Der Antrag wird abgelehnt. Der Gegenstandswert wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt. I. Das Verwaltungsgericht Freiburg ist örtlich zuständig. Nach § 83 Abs. 2 BPersVG i.V.m. § 82 Satz 1 ArbGG ist im Beschlussverfahren [...]
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