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SchlHOLG - Entscheidung vom 19.11.2020

1 Ws 187/20

Normen:
StPO § 459 Abs. 5 S. 1
StPO § 473 Abs. 1

Die sofortige Beschwerde wird als unbegründet verworfen. Die Verurteilte hat die Kosten ihres Rechtsmittels zu tragen. Das gemäß § 459 Abs. 5 S. 1 StPO statthafte und in zulässiger Weise angebrachte Rechtsmittel hat in [...]
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