1. Die gemäß § 152a Abs. 1 Satz 1 VwGO statthafte wie fristgerechte Anhörungsrüge des Klägers ist bereits unzulässig und war daher zu verwerfen (§ 152a Abs. 4 Satz 1 VwGO ). Sie wurde nicht in der gesetzlichen Form [...]
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