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OVG Hamburg - Entscheidung vom 04.09.2020

1 Bs 151/20

Normen:
HmbSG § 45
Stadtteilschule und des Gymnasiums (APO-GrundStGy) § 12 Abs. 2 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Grundschule und die Jahrgangsstufen 5 bis 10
Verordnung über die Ausbildung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf (AO-SF) § 18 Abs. 1
HmbSG § 45
Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Grundschule und die Jahrgangsstufen 5 bis 10 der Stadtteilschule und des Gymnasiums (APO-GrundStGy) § 12 Abs. 2
Verordnung über die Ausbildung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf (AO-SF) § 18 Abs. 1
HmbSG § 45 Abs. 2 S. 1-2
HmbSG § 45 Abs. 4 S. 1
APO-GrundStGy § 12 Abs. 2 S. 1
AO-SF § 18 Abs. 1

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 5. August 2020 wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird für das [...]
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