Die Beschwerde des Nebenklägers C. gegen den Beschluss des Landgerichts F. vom 14.04.2020 in Verbindung mit der Nichtabhilfeentscheidung der Vorsitzenden vom 27.04.2020 wird kostenpflichtig (§ 473 Abs. 1 Satz 1 StPO ) [...]
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