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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 14.02.2020

I-21 U 21/19

'Die Kosten des Rechtsstreits der ersten Instanz tragen die Klägerin zu 92% und der Beklagte zu 8%.' Die Kostenentscheidung war gem. § 319 Abs. 1 ZPO zu berichtigen. Der in dem Urteil formulierte Ausspruch war evident [...]
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