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OLG Dresden - Entscheidung vom 16.07.2020

4 W 510/20

Normen:
ZPO § 99 Abs. 1

Fundstellen:
MDR 2020, 1405

I. Die sofortige Beschwerde des Beklagten wird verworfen. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 2055,42 € festgesetzt. I. Die Klägerin [...]
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