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LAG Baden-Württemberg - Entscheidung vom 03.06.2020

21 Sa 102/19

Normen:
ZPO § 416
ZPO § 580 Nr. 7 Buchst. b
ZPO § 584 Abs. 1
ZPO § 589 Abs. 1
ArbGG § 79 S. 1
GG Art. 12 Abs. 1
GG Art. 103 Abs. 1
EMRK Art. 6 Abs. 2
EU-GRCharta Art. 15 Abs. 1
EU-GRCharta Art. 16
EU-GRCharta Art. 30
ZPO § 416
ZPO § 580 Nr. 7 Buchst. b)
ZPO § 584 Abs. 1
ZPO § 589 Abs. 1
ArbGG § 79 S. 1
GG Art. 12 Abs. 1
GG Art. 103 Abs. 1
EMRK Art. 6 Abs. 2
GRC Art. 15 Abs. 1
GRC Art. 16
GRC Art. 30

1. Die Restitutionsklage wird als unzulässig verworfen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. 3. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. Die Parteien streiten über die Zulässigkeit und Begründetheit einer [...]
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