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FG München - Entscheidung vom 20.01.2020

14 V 1567/19

Normen:
TabStG § 23

1. Die Anordnung der Sicherheitsleistung in den Bescheiden vom 05. Juni 2019 wird aufgehoben. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. 2. Die Kosten des Verfahrens tragen der Antragsteller zu 40 % und der Antragsgegner zu [...]
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