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BayObLG - Entscheidung vom 11.02.2020

201 ObOWi 2771/20

Normen:
StPO § 349 Abs. 2
StPO § 353
OWiG § 4 Abs. 2
OWiG § 17Abs. 3
OWiG § 17 Abs. 4
OWiG § 79 Abs. 1 Nr. 2
OWiG § 79 Abs. 3 S. 1
OWiG § 80a Abs. 2
BayZwEWG Art. 4
StPO § 349 Abs. 2
StPO § 353
OWiG § 4 Abs. 2
OWiG § 17 Abs. 3
OWiG § 17 Abs. 4
OWiG § 79 Abs. 1 Nr. 2
OWiG § 79 Abs. 3 S. 1
OWiG § 80a Abs. 2
BayZwEWG Art. 4
OWiG § 79 Abs. 5

I. Auf die Rechtsbeschwerde der Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts vom 12.04.2019 im Rechtsfolgenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen sowie in der Kostenentscheidung aufgehoben. II. Die weitergehende [...]
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