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VGH Bayern - Entscheidung vom 19.07.2019

9 CS 19.794

Normen:
BayBO § 54 Abs. 2 S. 2
VwGO § 80 Abs. 5
ZPO § 100 Abs. 1
GKG § 47 Abs. 1 § 52 Abs. 1
GKG § 53 Abs. 2 Nr. 2
BayBO § 54 Abs. 2 S. 2
VwGO § 80 Abs. 5
ZPO § 100 Abs. 1
GKG § 47 Abs. 1
GKG § 53 Abs. 2 Nr. 2
GKG § 52 Abs. 1
TA Lärm Nr. 6.8
TA Lärm Anh. A.3.3.5

I. Die Beschwerden werden zurückgewiesen. II. Die Antragstellerinnen tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens je zur Hälfte. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,- Euro (2.500,- Euro je [...]
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