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VGH Bayern - Entscheidung vom 11.02.2019

21 C 18.1818

Normen:
VwGO § 166
ZPO § 114
WaffG § 5 Abs. 1 Nr. 2
WaffG § 5 Abs. 2 Nr. 1
WaffG § 41 Abs. 1 Nr. 2
WaffG § 41 Abs. 2
BayVwVfG Art. 49
BZRG § 46 Abs. 1 Nr. 4
BZRG § 46 Abs. 2
VwGO § 166
ZPO § 114
WaffG § 5 Abs. 1 Nr. 2
WaffG § 5 Abs. 2 Nr. 1
WaffG § 41 Abs. 1 Nr. 2
WaffG § 41 Abs. 2
BayVwVfG Art. 49
BZRG § 46 Abs. 1 Nr. 4
BZRG § 46 Abs. 2
WaffG § 5 Abs. 1 Nr. 2
WaffG § 41 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Alt. 3

I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. I. Der Kläger wendet sich gegen die Ablehnung seines Antrags auf Prozesskostenhilfe für eine Klage, mit welcher [...]
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