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VGH Bayern - Entscheidung vom 16.01.2019

21 C 18.578

Normen:
VwGO VwGO § 166 Abs. 1 S. 1
VwGO § 152 Abs. 1
VwGO § 166
WaffG § 5 Abs. 1 Nr. 2
WaffG § 36 Abs. 1
WaffG § 41 Abs. 2
RuStaG § 4 Abs. 1
VwGO § 166 Abs. 1 S. 1
VwGO § 152 Abs. 1
VwGO § 166
WaffG § 5 Abs. 1 Nr. 2
WaffG § 36 Abs. 1
WaffG § 41 Abs. 2
RuStaG § 4 Abs. 1
VwGO § 166 Abs. 1 S. 1
VwGO § 152 Abs. 1
VwGO § 166
WaffG § 5 Abs. 1 Nr. 2
WaffG § 36 Abs. 1
WaffG § 41 Abs. 2
RuStaG § 4 Abs. 1

I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. I. Der Kläger wendet sich gegen die Ablehnung seines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine [...]
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