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SchlHOLG - Entscheidung vom 13.08.2019

2 AR 20/19

Normen:
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6
GVG § 72a S. 1

Die 3. Zivilkammer des Landgerichts Flensburg als Kammer für Streitigkeiten aus Bank- und Finanzgeschäften wird als funktionell zuständiger Spruchkörper bestimmt. I. Die Klägerin nimmt die Beklagte aus einer Bürgschaft [...]
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