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OVG Sachsen-Anhalt - Entscheidung vom 21.10.2019

1 O 102/19

Normen:
GKG § 21
VwGO § 152a

1. Die Gegenvorstellung des Klägers ist nicht statthaft und war deshalb unzulässig. Der Senatsbeschluss vom 23. September 2019 über die Beschwerde des Klägers wegen der angeblichen Nichtbescheidung erstinstanzlich [...]
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