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OVG Hamburg - Entscheidung vom 18.06.2019

2 Bf 212/18.Z

Normen:
GKG § 52 Abs. 1
GKG § 52 Abs. 1
GKG § 52 Abs. 1

Fundstellen:
BauR 2019, 1764
NVwZ-RR 2020, 183

Unter Abänderung der Streitwertfestsetzung im Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 25. Mai 2018 wird der Streitwert für beide Instanzen auf jeweils 170.000,- Euro festgesetzt. Die Festsetzung des Streitwerts für das [...]
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