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OLG München - Entscheidung vom 19.03.2019

Verg 03/19

Normen:
VgV § 31 Abs. 6
GWB § 99 Nr. 2
GWB § 103 Abs. 2
GWB § 159 Nr. 4
GWB § 173 Abs. 2 S. 2
SGB V § 39
BayKirchStG Art. 3 Abs. 2
KHG § 12
VgV § 31 Abs. 6
GWB § 99 Nr. 2
GWB § 103 Abs. 2
GWB § 159 Nr. 4
GWB § 173 Abs. 2 S. 2
SGB V § 39
BayKirchStG Art. 3 Abs. 2
KHG § 12
GWB § 165 Abs. 1
GWB § 173 Abs. 2 S. 1

I. Der Antrag der Antragstellerin auf Einsicht in die Vergabeakten wird abgelehnt. II. Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer [...]
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