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OLG München - Entscheidung vom 11.07.2019

31 Wx 213/17

Normen:
AktG: § 304
AktG: §a.F. § 305
AktG § 304
AktG a.F. § 305

1. Die sofortigen Beschwerden der Antragsteller 1), 2), 6) und 8) werden zurückgewiesen. 2. Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragsgegnerin. Auslagenerstattung findet nicht statt. 3. Der [...]
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