Der Tatbestand des Urteils des Senats vom 1. Februar 2019 wird auf Antrag des Klägers wie gemäß §§ 525 , 320 ZPO folgt berichtigt: 1. Die Firmenbezeichnung auf Seite 3, 2. Absatz 'A GmbH' wird abgeändert in 'A Group [...]
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