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OLG Köln - Entscheidung vom 25.07.2019

20 U 75/18

Normen:
ZPO § 485

Der Antrag des Klägers vom 09.07.2019 auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens wird zurückgewiesen. Die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens hat der Kläger zu tragen. Der Wert wird auf 223.795,70 EUR [...]
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