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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 04.02.2019

12 W 1/19

Normen:
VVG § 5a
GKG § 43
VVG § 5a
GKG § 43

Fundstellen:
VersR 2019, 774
r+s 2019, 384

Auf die Beschwerde der Klägervertreter wird der Beschluss des Landgerichts Heidelberg vom 04.12.2018 - 2 O 85/18 - abgeändert und der Streitwert für die erste Instanz auf 55.855,14 € festgesetzt. I. Der Klägervertreter [...]
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