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OLG Hamm - Entscheidung vom 20.09.2019

20 U 99/19

Normen:
ZPO § 522 Abs. 2

Fundstellen:
r+s 2020, 162

Der Klägerin wird Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Begründung der Berufung bewilligt. Zugleich weist der Senat darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO [...]
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