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OLG Brandenburg - Entscheidung vom 23.08.2019

1 AR 28/19 (SA Z)

Normen:
FamFG § 5 Abs. 1 Nr. 4

Zuständig ist das Amtsgericht Spandau. I. Die Antragstellerin beantragte am 1. November 2018 beim Amtsgericht Brandenburg an der Havel die Eröffnung eines dort hinterlegten notariellen Testaments der Erblasserin vom [...]
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