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OLG Brandenburg - Entscheidung vom 23.08.2019

1 AR 18/19 (SA Z)

Normen:
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6
ZPO § 281 Abs. 2 S. 4

Sachlich zuständig ist das Landgericht Frankfurt (Oder). I. Die Klägerin, ein Energieversorgungsunternehmen, hat mit ihrer beim Amtsgericht Strausberg erhobenen - zwischenzeitlich von ihr für erledigt erklärten - Klage [...]
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