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LSG Sachsen - Entscheidung vom 12.02.2019

L 5 RS 840/17

Normen:
AAÜG § 6 Abs. 1 S. 1
AAÜG § 6 Abs. 5
AAÜG § 6 Abs. 6
AAÜG § 8 Abs. 1
SGB VI § 256a Abs. 2
SGB VI § 256b Abs. 1
SGB VI § 256c Abs. 1
SGB VI § 256c Abs. 3 S. 1
SGB IV § 14
SGB IV § 17 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
SGB X § 23 Abs. 1 S. 2
ArEV § 1
DDR-AGB § 118 Abs. 1
DDR-AGB § 118 Abs. 2

I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Leipzig vom 21. September 2017 abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, den Feststellungsbescheid vom 8. März 2002 in der Fassung der [...]
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