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LSG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 21.03.2019

L 11 KR 830/18 RG, L 11 KR 303/17

Normen:
SGG § 178a Abs. 1 S. 1 Nr. 1
SGG § 178a Abs. 4 S. 1
SGG § 160a Abs. 1

Die Anhörungsrüge des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 14.11.2018 - L 11 KR 303/17 - wird als unzulässig verworfen. Kosten des Anhörungsrügeverfahrens sind nicht zu erstatten. [...]
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