Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Potsdam vom 13. Juni 2018 geändert. Der Beklagte wird verurteilt, der Klägerin ab 1. September 2017 Überbrückungsleistungen (§ 23 Abs. 3 Satz 5 SGB XII ) [...]
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