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FG Hessen - Entscheidung vom 30.08.2019

12 V 591/19

Normen:
AO § 258

1. Die von der Antragsgegnerin betriebene Vollstreckung des Rückforderungsbescheids der Familienkasse vom 23.01.2019 wird einstweilen eingestellt. 2. Die einstweilige Einstellung erfolgt solange bis die Antragsgegnerin [...]
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