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VGH Bayern - Entscheidung vom 22.03.2018

20 C 18.30620

Normen:
AsylG § 80
AsylG § 80
AsylG § 80
VwGO § 133 Abs. 1

I. Die Beschwerde wird verworfen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Die Beschwerde gegen die Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe durch das [...]
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