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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 17.08.2018

11 S 1776/18

Normen:
AufenthG § 11 Abs. 1
AufenthG § 11 Abs. 2
GKG § 3 Abs. 2
GKG Anl. 1 Nr. 5502
RL 2008/115/EG Art. 7 Abs. 4
RL 2008/115/EG Art. 11 Abs. 1
AufenthG § 11 Abs. 1
AufenthG § 11 Abs. 2
GKG § 3 Abs. 2
KV-GKG Nr. 5502
RL 2008/115/EG Art. 7 Abs. 4
RL 2008/115/EG Art. 11 Abs. 1
AufenthG § 11 Abs. 1
AufenthG § 11 Abs. 2
GKG § 3 Abs. 2 Anl. 1 Nr. 5502

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 26. April 2018 - 16 K 20182/17 - teilweise geändert. Dem Antragsteller wird Prozesskostenhilfe für das Verfahren erster [...]
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