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VG Stuttgart - Entscheidung vom 26.10.2018

12 K 2229/18

Normen:
GOÄ Nr. 2064
GOÄ Nr. 477
GOÄ Nr. 2219
GOÄ Nr. 2327
GOÄ Nr. 2064
GOÄ Nr. 477
GOÄ Nr. 2219
GOÄ Nr. 2327

Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger für Aufwendungen aufgrund der Rechnung der P. vom 11.05.2017 weitere Kassenleistungen in Höhe von 77,41 EUR zu gewähren. Die Bescheide der Beklagten vom 09.06.2017, [...]
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