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VG Karlsruhe - Entscheidung vom 25.04.2018

1 K 2544/16

Normen:
DBGrG § 12 Abs. 7
BBesG § 12 Abs. 2
BGB § 820
Richtlinie vom 28.04.2010 über die Anrechnung anderweitiger Bezüge von Beamtinnen und Beamten, die der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft zugewiesen sind
DBGrG § 12 Abs. 7
BBesG § 12 Abs. 2
BGB § 820
Richtlinie v. 28.04.2010 über die Anrechnung anderweitiger Bezüge von Beamtinnen und Beamten, die der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft zugewiesen sind

Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Klägerin wendet sich gegen die Rückforderung von ihr gewährten anderweitigen Bezügen. Sie stand bis zu ihrem Eintritt in den Ruhestand am [...]
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