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SchlHOLG - Entscheidung vom 27.09.2018

1 U 50/12

Normen:
ZPO § 407 Abs. 4
JVEG § 8a Abs. 5
ZPO § 407 Abs. 4
JVEG § 8a Abs. 5

Die an den Sachverständigen für das Gutachten vom 14.06.2018 auszuzahlende Vergütung wird auf 5.553,37 € festgesetzt. I. Der Sachverständige ist Geschäftsführer einer Unternehmensberatung und als Sachverständiger nicht [...]
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