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OVG Saarland - Entscheidung vom 14.02.2018

2 B 21/18

Normen:
AufenthG § 53 Abs. 1
AufenthG § 53 Abs. 3
AufenthG § 54 Abs. 1 Nr. 1a
AufenthG § 55 Abs. 1 Nr. 1
EMRK Art. 8

Der Antrag wird zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller. Der Streitwert wird auf 2.500,- € festgesetzt. I. Der am 26.9.1976 in A-Stadt geborene Antragsteller ist türkischer Staatsangehöriger. [...]
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