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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 21.02.2018

13 D 62/17

Normen:
GVG § 198 Abs. 1 S. 1-2
GVG § 198 Abs. 2 S. 2
GVG § 198 Abs. 4 S. 1
GG Art. 20 Abs. 3

Der Beklagte wird verurteilt, der Klägerin eine Entschädigung wegen unangemessener Dauer des Verfahrens 2 K 2309/14 (VG Düsseldorf) in Höhe von 400,- € nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz ab dem 8. [...]
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