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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 25.01.2018

18 B 1537/17

Normen:
AufenthG § 15a
AufenthG § 15a

Der angefochtene Beschluss wird geändert. Der Antrag des Antragstellers wird auch insoweit abgelehnt, als er auf die Erteilung einer Duldung gerichtet ist. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens in beiden [...]
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