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OLG Rostock - Entscheidung vom 16.10.2018

20 Ws 174/18

Normen:
GVG § 181 Abs. 1
GG Art. 103 Abs. 1
StPO § 33 Abs. 1

Dem Betroffenen wird im Hinblick auf die versäumte Beschwerdefrist des § 181 Abs. 1 GVG Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt. Die Beschwerde des Betroffenen gegen den Ordnungsmittelbeschluss des Amtsgerichts [...]
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