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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 27.11.2018

9 U 109/16

Normen:
ZPO § 141 Abs. 3 S. 1
ZPO § 141 Abs. 3 S. 1

Fundstellen:
NJW-RR 2019, 382
VersR 2019, 899
r+s 2019, 237

1. Gegen die Beklagte wird ein Ordnungsgeld in Höhe von 500,00 € festgesetzt. 2. Gegen den Vorsitzenden des Vorstands der Beklagten, Dr. V., wird kein Ordnungsgeld festgesetzt. I. Der Kläger unterhält bei der Beklagten [...]
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