Die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Arnsberg ist im vorliegenden Verfahren zur Entscheidung nach § 106 Abs. 5 S. 5 JGG , §§ 66c Abs. 2 , 67a Abs. 2 bis 4 StGB berufen. Der Beschluss der 1. kleinen [...]
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